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Verordnung zur Einführung eines Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM)
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Verordnung zur Einführung eines Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM)

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Der EU-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist ein Instrument der EU, um einen fairen Preis für den Kohlenstoffausstoß bei der Produktion kohlenstoffintensiver Waren, die in die EU eingeführt werden, festzulegen und eine sauberere Industrieproduktion in Nicht-EU-Ländern zu fördern.

Durch die Bestätigung, dass für die bei der Produktion bestimmter in die EU eingeführter Waren entstehenden Kohlenstoffemissionen ein Preis gezahlt wurde, stellt die CBAM sicher, dass der Kohlenstoffpreis der Importe dem Kohlenstoffpreis der inländischen Produktion entspricht und die Klimaziele der EU nicht untergraben werden. Die CBAM ist so konzipiert, dass sie mit den WTO-Regeln vereinbar ist.

Die CBAM wird in ihrer endgültigen Form ab 2026 gelten, während die derzeitige Übergangsphase zwischen 2023 und 2025 andauert. Diese schrittweise Einführung der CBAM ist auf das Auslaufen der Zuteilung kostenloser Zertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) abgestimmt, um die Dekarbonisierung der EU-Industrie zu unterstützen.

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