EUDR Risikobewertung und Risikominderung
Risikomanagement im Rahmen der Entwaldungsverordnung der Europäischen Union
EUDR-Risikomanagement: Sicherstellung entwaldungsfreier Lieferketten
Was ist EUDR-Risikomanagement?
Die Verordnung der Europäischen Union zur Entwaldung(EUDR) verlangt von den Marktteilnehmern, dass sie ein solides Sorgfaltspflichtsystem einführen, um die Beschaffung von Produkten zu vermeiden, die nicht entwaldungsfrei sind. Dieser Prozess umfasst die Bewertung von Risiken, die Behebung festgestellter Probleme und die Veröffentlichung von Jahresberichten über ihre Sorgfaltspflichtsysteme.
EUDR-Risikobewertung: Identifizierung potenzieller Risiken
Nach Abschluss der erforderlichen Datenerhebung müssen die Unternehmen eine Risikobewertung durchführen. Diese umfasst eine Analyse von
- Das Vorhandensein von Wäldern oder die Abholzung von Wäldern in der Lieferkette.
- Konflikte mit indigenen Gemeinschaften.
- Die Komplexität der Lieferkette.
- Soziopolitische Faktoren wie Korruption und Transparenzfragen.
Diese Analyse muss mindestens einmal jährlich aktualisiert werden, um etwaigen Änderungen in der Lieferkette oder im rechtlichen Umfeld Rechnung zu tragen.
EUDR und der Begriff des begründeten Zweifels
Die EUDR führt das Konzept des begründeten Zweifels ein. Wenn Unklarheit über die Herkunft oder die Konformität eines Produkts besteht, müssen Unternehmen eine umfassende Risikobewertung durchführen, um diese Zweifel auszuräumen.
EUDR-Risikominderung: Maßnahmen zur Risikominderung
Wenn eine Risikobewertung ergibt, dass kein Risiko besteht, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Werden jedoch Risiken festgestellt, müssen die Unternehmen Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, z. B.
- Sammlung zusätzlicher Daten zur Klärung von Unklarheiten.
- Durchführung von Audits in der Lieferkette, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
- Mit diesen Schritten Gefolgt können Unternehmen Risiken effektiv angehen und die Einhaltung der EUDR-Anforderungen sicherstellen.