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Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Einhaltung der Verordnung der Europäischen Union über die Entwaldung (EUDR)

Ab dem 30. Dezember 2025 müssen Unternehmen, die bestimmte Waren in der Europäischen Union vermarkten, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) einhalten. Dazu gehören Waren wie Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Gummi, Soja, Holz und deren Derivate. Ziel der EUDR ist es, die Abholzung und Schädigung der Wälder im Zusammenhang mit dem EU-Markt zu stoppen. Sie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU verkauft oder exportiert werden, strenge Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.

In der Verordnung ist als Stichtag der 31. Dezember 2020 festgelegt. Nur Produkte, die von Flächen stammen, die nach diesem Datum nicht von Abholzung oder Waldschädigung betroffen sind, können auf den EU-Markt gelangen.

Was ist die EUDR?

Die Entwaldungsverordnung der Europäischen Union stellt sicher, dass Produkte, die in der EU verkauft oder exportiert werden, nicht zur weltweiten Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Die Verordnung trägt ökologischen und sozialen Belangen Rechnung, indem sie von den Unternehmen verlangt, drei zentrale Bedingungen zu erfüllen:

  • Die Produkte müssen frei von Abholzung sein.
  • Sie müssen die Gesetze des Produktionslandes einhalten, einschließlich der Gesetze in Bezug auf Landnutzung, Arbeitsrechte und Menschenrechte.
  • Sie müssen durch eine Sorgfaltserklärung abgedeckt sein.

Die EUDR gilt für sieben Primärrohstoffe: Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao, Rinder und Kautschuk.

Welche Organisationen müssen die Anforderungen erfüllen?

Organisationen in der gesamten Lieferkette - einschließlich Landwirten, Verarbeitern, Händlern und Einzelhändlern - müssen die EUDR einhalten. In der Verordnung wird zwischen zwei Arten von Unternehmen unterschieden: Marktteilnehmern und Händlern. Sowohl Betreiber als auch Händler müssen Sorgfaltspflichtsysteme einführen, um die Einhaltung der Verordnung nachzuweisen. Dazu gehört auch die Erfassung von Geolokalisierungsdaten, um zu bestätigen, wo die Ressourcen gewonnen werden. Diese Anforderung stellt eine Herausforderung dar, insbesondere für die Verfolgung und Überprüfung von Daten in der gesamten Wertschöpfungskette.

Um sich auf die EUDR vorzubereiten, müssen die Unternehmen eng mit ihren Partnern in der Lieferkette zusammenarbeiten. Der Aufbau von Rückverfolgbarkeitssystemen, die Gewährleistung von Transparenz und die Einhaltung der Sorgfaltspflicht sind entscheidende Schritte, um Strafen zu vermeiden und den Marktzugang zu erhalten.

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