Wie wird eine positive Auswirkung im Rahmen der ESRS definiert und in welchem Maß müssen Aktivitäten wie die Nutzung von Ökostrom an verschiedenen Standorten das nachhaltige Engagement des Unternehmens widerspiegeln, um als solche zu gelten?
Auf dem Kongress wurde positive Auswirkung als Netto-Nutzenzuwachs beschrieben – also eine Aktivität, die über den Eigenbedarf hinausgeht und anderen Unternehmen hilft, nachhaltiger zu werden.
Nach den ESRS kann jedoch bereits ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung als positive Auswirkung gelten, sodass die anteilige Nutzung von Ökostrom im Energiemix je nach Definition entweder als positive Auswirkung oder nur als Maßnahme zur Vermeidung negativer Einflüsse ausgelegt werden könnte.
2 Answers
Anonymous User
Lieber Oliver, das ist vielleicht eine Frage für einen unserer Kollegen aus der Wirtschaftsprüfung. Nach dem, was wir von anderen Kunden hören und sehen, kann Ökostrom alle 3 Aspekte darstellen (wie haben alle 3 Szenarien gesehen): eine positive Auswirkung im Bereich Energie E2, eine positive Auswirkung im Bereich S3 für die betroffenen Gemeinden im Falle von Überschüssen und natürlich für wesentliche negative Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch (z. B. zu hohe Abhängigkeit von fossilen Energien) kann es auch als Maßnahme oder ein Ziel definiert werden, um das material IRO zu addressieren.